BK2-10-002 Missbrauchsverfahren nach §42 TKG

TKG § 42 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 5; Antrag der ecotel communication AG auf Einleitung eines Missbrauchsverfahrens

ecotel communication AG hat anlässlich von Fragenstellungen der sog. „Anschlussübernahme“ im Zusammenhang mit Rechtsnachfolgen mit Schriftsatz vom 23.02.2010 die Einleitung eines Verfahrens der Missbrauchsaufsicht nach § 42 Abs. 4 Satz 1 TKG beantragt. 

Der Antrag kann - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Stab 05) von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 15.00 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 02 28 / 14-47 11 eingesehen werden.

Der Antrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern, Postfach 8001, 53105 Bonn, oder unter den o. g. Telefonnummern angefordert werden.

BK 2b 10-002

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Stand: 26.08.2010

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