BK2-10-001 Einheitliche Informationsstelle nach § 12 TKG
Nationale Konsultationen

Anhörung zum Widerruf von Verpflichtungen nach dem 2. Teil des TKG auf dem Markt für das Angebot von Mietleitungen mit einer Übertragungsrate bis einschließlich 2 Mbit/s für Endkunden (Markt Nr. 7 der Märkte-Empfehlung 2003/311/EG)

Zu nachfolgendem Entwurf einer Regulierungsverfügung

„Widerruf von Verpflichtungen nach dem 2. Teil des TKG auf dem Markt für das Angebot von Mietleitungen mit einer Übertragungsrate bis einschließlich 2 Mbit/s für Endkunden (Markt Nr. 7 der Märkte-Empfehlung 2003/311/EG)“

kann bis zum 10.03.2010 Stellung genommen werden.

Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK2a 10/001-R auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 2, Postfach 80 01, 53105 Bonn oder an folgende

E-Mail-Adresse: bk2-postfach@bnetza.de


BK2a 10/001-R


Anlagen
Mindestangebot von Mietleitungen Markt 7 (pdf / 164 KB)  

Beschlussentwurf BK2a-10-001R (pdf / 35 KB)  

Stand: 08.02.2010

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