BK2-09-010 Einheitliche Informationsstelle
Missbrauchsverfahren

TKG § 42 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 5

Antrag der Communications Services TELE2 GmbH auf Einleitung eines Missbrauchsverfahrens

Communications Services TELE2 GmbH hat anlässlich von Kündigungsschreiben der Deutschen Telekom AG zu ISDN- und Analog-Anschlüssen mit Schriftsatz vom 02.07.2009 die Einleitung eines Verfahrens der Missbrauchsaufsicht nach § 42 Abs. 4 Satz 1 TKG beantragt.

Der Antrag kann - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Stab 05) von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 15.00 Uhr und am Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 02 28 / 14-47 11 eingesehen werden.

Der Entgeltantrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern, Postfach 8001, 53105 Bonn, oder unter den o. g. Telefonnummern angefordert werden.

BK 2b 09/010

Stand: 23.11.2009

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