BK2-09-008_Eilentscheidung Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierungen
Mietleitungen

CFV-Ortsnetzpauschalen für Kundenstandorte im selben Ortsnetz;

Klageverfahren VG Köln 1 L 1576/09)

Aufgrund der Eilentscheidung des VG Köln 1 L 1576/09 vom 06.01.2010 wurde die aufschiebenden Wirkung der Klage 1 K 6207/09, soweit sich der Aussetzungsantrag auf andere Entgelte als diejenigen für 16 x 2 T2MS/ 2 MU „Regio-ON“ (5049,10 €) und 63 x T2MS/ MU „Country-ON“ (7154,17 €) bezieht, angeordnet.

Daher wird allgemein klargestellt, dass insoweit nicht mehr die beklagten, sondern die mit Beschluss BK2a-08/010 vom 31.10.2008 bis zum 31.10.2010 genehmigten Entgelte für CFV-Ortsnetzpauschalen gelten. Neue Tarife können erst mit Wirkung zum 01.11.2010 in Kraft treten. In diesem Fall erfolgt deshalb eine entsprechende Veröffentlichung.

BK 2a 09/008

Antrag, Beschluss,Ergänzung

Stand: 22.02.2010

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