BK2-09-008 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltverfahren
Mietleitung

Entgeltantrag der Deutschen Telekom AG vom 23.06.2009 bezüglich der Genehmigung von Ortsnetzpauschalen für Carrier–Festverbindungen (CFV) mit Kundenstandorten im selben Ortsnetz

Die Deutsche Telekom AG hat mit Schreiben vom 23.06.2009 gemäß § 31 Abs. 5 Satz 2 einen Antrag auf Genehmigung von Ortsnetzpauschalen für die Carrier – Festverbindungen für Kundenstandorte im selben Ortsnetz mit einer Bandbreite von 2Mbit/s bis 2,5 Gbit/s gestellt.

Der Antrag kann – mit Ausnahme der Betriebs – und Geschäftsgeheimnisse – bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur (Stab 05) von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14 – 4711 eingesehen werden.

Der Entgeltantrag kann außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter der o.g. Telefonnummer angefordert werden.

BK2a-09-008

BK2a-09-008 Entgeltantrag der DTAG (pdf / 2 MB)

Beschluss

Stand: 14.01.2010

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