BK2-09-004 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltverfahren
Öffentliches Telefonnetzen (Festnetz)

Verwaltungsverfahren wegen nachträglicher Regulierung der Entgelte für die Endnutzerleistungen Portpreise T-VPN Kommunen Bayern

Zur Überprüfung der Portpreise des T-VPN Kommunen Bayern wurde mit Beschluss BK2b 09/004 vom 18.02.2009 gegenüber T-Systems Business Services GmbH ein Verfahren der nachträglichen Regulierung gemäß § 38 Abs. 2 bis 4 TKG i.V.m. § 28 TKG eingeleitet.

BK2b-09-004

Tenor des Beschlusses

Stand: 04.03.2009

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