BK2-09-003 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltverfahren
Öffentlicher Telefondienst

TKG § 38 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 5;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der T-Systems Enterprise Services GmbH wegen Entgeltvorschlags zu Beschluss BK2b 07/008 (Portpreise TDN SIZ)

Die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat am 06.02.2009 sinngemäß festgestellt:

Die vorgeschlagenen Entgelte stellen die Verstöße gegen die Maßstäbe des § 28 TKG gegenwärtig ab, die mit Beschluss Az: BK2b 07/008 vom 26.01.2009 hinsichtlich der in den Beitrittsverträgen zum TDN SIZ vereinbarten und geforderten Portpreise festgestellt wurden.

BK 2b 09/003

Entgeltvorschlag

Stand: 28.01.2010

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