BK2-09-003 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltverfahren
Öffentlicher Telefondienst

TKG § 38 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 5;
Entgeltvorschlag der T-Systems Enterprise Services GmbH zu Beschluss BK2b 07/008 (Portpreise TDN SIZ)

Mit Beschluss BK2b 07/008 vom 26.01.2009 wurde festgestellt, dass die Portpreise TDN SIZ nicht den Maßstäben des § 28 TKG genügen und die vereinbarten Entgelte für unwirksam erklärt. Im Anschluss an diese Entscheidung hat T-Systems mit Schreiben vom 29.01.2009 einen Entgeltvorschlag nach § 38 Abs. 4 Satz 3 TKG eingereicht, über den binnen eines Monats zu entscheiden ist.

Der Entgeltvorschlag unterliegt dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, so dass eine Bekanntgabe nicht erfolgt.

Der Entgeltvorschlag soll unverzüglich beschieden werden.

BK 2b 09/003

Tenor des Beschlusses

Stand: 22.01.2010

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