BK2-09-002_R Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Regulierungsverfügung

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG;
Veröffentlichung einer Regulierungsverfügung gegenüber der Deutschen Telekom AG auf dem Markt Nr. 1 „Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten“ der Empfehlung der Kommission vom 17. Dezember 2007

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG die Regulierungsverfügung BK2c 09/002-R im Bereich des Zugangs von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten veröffentlicht.

Die Bundesnetzagentur hat die Regulierungsverfügung am 25.01.2010 beschlossen und der Deutschen Telekom AG zugestellt.

BK2c 09/002-R

BK2-09-002-R Festlegung (PDF / 8 MB)

Stand: 10.02.2010

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