BK2-07-004
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltverfahren
Öffentlicher Telefondienst
§§ 39 Abs. 3 S.1, 38 Abs. 2 bis 4 TKG i.V.m. § 28 TKG
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz) Verwaltungsverfahren wegen nachträglicher Regulierung der Entgelte für die Endnutzerleistungen des T-VPN Kommunen Rheinland Pfalz,
Die im T-VPN Kommunen Rheinland-Pfalz Rahmenvertrag per 01.02.2007 festgelegten und von den beigetretenen Kunden erhobenen Entgelte genügen nicht den Maßstäben des § 28 TKG. Der Betroffenen werden weitere Ertragsabschlüsse auf der Grundlage des Rahmenvertrag T-VPN Kommunen Rheinland-Pfalz mit Stand 01.02.2007 untersagt. Die auf Grundlage des Rahmenvertrages T-VPN Kommunen Rheinland-Pfalz mit Stand 01.02.2007 in Einzelverträgen vereinbarten Entgelte sind mit dieser Entscheidung unwirksam.
BK2c-07-004
Stand: 29.01.2010