BK2-07-001 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

Regulierungsverfügung gegenüber der Deutschen Telekom AG wegen möglicher Auferlegung von Verpflichtungen auf den Märkten für „Verbindungen aus dem Festnetz in inländische Mobilfunknetze“.

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG eine Regulierungsverfügung wegen möglicher Auferlegung von Verpflichtungen auf den Märkten für „Verbindungen aus dem Festnetz in inländische Mobilfunknetze“ und „Verbindungen aus dem Festnetz in ausländische Mobilfunknetze“ veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur hat nachfolgende Regulierungsverfügung am 14.12.2007 beschlossen und der Deutschen Telekom AG zugestellt.

Hinweis:

Die in Bezug genommene Anlage, Festlegung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur für „Verbindungen aus dem Festnetz in inländische Mobilfunknetze“ und „Verbindungen aus dem Festnetz in ausländische Mobilfunknetze“ ist auf der Homepage der Bundesnetzagentur hinterlegt. Auf diese Veröffentlichung wird daher verwiesen.(siehe Anlage)

BK2a-07-001-R

Stand: 16.01.2008

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