BK2-06-001 Regulierungsverfügung
Einheitliche Informationsstelle

Regulierungsverfügung gegenüber der Deutschen Telekom AG im Bereich des Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten, öffentliche Inlandsgespräche an festen Standorten und öffentliche Auslandsgespräche an festen Standorten (Märkte Nr. 1 – 6 der Kommissions-Empfehlung) 

Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG eine Regulierungsverfügung im Bereich des Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz der Deutschen Telekom AG an festen Standorten, öffentliche Inlandsgespräche an festen Standorten und öffentliche Auslandsgespräche an festen Standorten (Märkte Nr. 1 – 6 der Kommissions-Empfehlung) veröffentlicht. Die BNetzA hat nachfolgende Regulierungsverfügung am 23.06.2006 beschlossen und der Deutschen Telekom AG zugestellt.

Hinweis: Die in Bezug genommene Anlage Festlegung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur für die Märkte 1 bis 6 der Märkte – Empfehlung der EU - Kommission ist auf der Homepage der Bundesnetzagentur/Anlage zum Konsultationsentwurf (pdf / 1 MB) hinterlegt. Auf diese Veröffentlichung wird daher verwiesen.

- BK2a-06-001-R -


Anlage

Beschluss Märkte 1-6 Finale Fassung (pdf / 328 KB)

Stand: 05.07.2006

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