BK2-04-042 Einheitliche Informationsstelle
Missbrauchsverfahren nach §42 TKG

Missbrauchsverfahren, gemäß § 42 TKG, bezüglich einer nicht diskriminierungsfreien Behandlung von Telekommunikationsdiensteanbietern, die als Endkunden AGB-Produkte zu Endnutzerpreisen beziehen

In dem am 08.10.2004 auf Antrag der MCI WorldCom Deutschland GmbH eingeleiteten Missbrauchsverfahren, gemäß § 42 TKG, bezüglich einer nicht diskriminierungsfreien Behandlung von Telekommunikationsdiensteanbietern, die als Endkunden AGB-Produkte zu Endnutzerpreisen beziehen, hat die Beschlusskammer 2 am 15.11.2005 folgende Entscheidung getroffen:

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerinnen weiterhin analoge Telefonschlüsse und ISDN-Anschlüsse entsprechend denjenigen Bedingungen, wie sie in ihren derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Telefondienst i.V.m. den „Zusätzlichen Bedingungen für Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit“ geregelt sind, zu den jeweils gültigen Endkunden-AGB-Preisen zu überlassen, ohne dass dies von dem vorherigen Abschluss einer „Duldungsvereinbarung“ abhängig gemacht wird. Diese Verpflichtung gilt insoweit sowohl für bereits laufende Überlassungsverträge, als auch für künftige Bestellungen von Telekommunikationsdiensteanbietern.

-BK2a-04-042-

Stand: 23.11.2009

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