BK2-04-028 Einheitliche Informationsstelle
Missbrauchsverfahren nach §42 TKG

Einleitung eines Missbrauchsverfahren im Rahmen einer nicht diskriminierungsfreien Behandlung von Telekommunikationsdiensteanbietern, die als Endkunden AGB-Produkte zu Endnutzerpreisen beziehen gemäß § 42 TKG

Die Beschlusskammer 2 hat am 08.10.2004 von Amts wegen ein Verfahren der besonderen Missbrauchsaufsicht im Rahmen einer nicht diskriminierungsfreien Behandlung von Telekommunikationsdiensteanbietern, die als Endkunden AGB-Produkte zu Endnutzerpreisen beziehen gemäß § 42 TKG eingleitet

-BK2a-04-028-

Beschluss

Stand: 23.11.2009

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