BK2-04-028
Einheitliche Informationsstelle
Missbrauchsverfahren nach §42 TKG
Einleitung eines Missbrauchsverfahren im Rahmen einer nicht diskriminierungsfreien Behandlung von Telekommunikationsdiensteanbietern, die als Endkunden AGB-Produkte zu Endnutzerpreisen beziehen gemäß § 42 TKG
Die Beschlusskammer 2 hat am 08.10.2004 von Amts wegen ein Verfahren der besonderen Missbrauchsaufsicht im Rahmen einer nicht diskriminierungsfreien Behandlung von Telekommunikationsdiensteanbietern, die als Endkunden AGB-Produkte zu Endnutzerpreisen beziehen gemäß § 42 TKG eingleitet
-BK2a-04-028-
Stand: 23.11.2009