BK2-26-001
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 212 TKG
212 TKG
Beschluss in dem Streitbeilegungsverfahren gem. § 212 Abs. 1 TKG auf Antrag der Transatel SAS vom 10.02.2026 wegen Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens und Entscheidung gem. § 212 Abs. 1 TKG wegen Verstoßes gegen das Verhandlungsgebot nach Ziff. III.2.8 der Präsidentenkammerentscheidung vom 24.03.2025; BK1-22/001 durch Vodafone GmbH
Hier: Veröffentlichung der Entscheidung BK2-26/001
In dem Streitbeilegungsverfahren gem. § 212 Abs. 1 TKG auf Antrag der Transatel SAS vom 10.02.2026 wegen Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens und Entscheidung gem. § 212 Abs. 1 TKG wegen Verstoßes gegen das Verhandlungsgebot nach Ziff. III.2.8 der Präsidentenkammerentscheidung vom 24.03.2025; BK1-22/001 durch Vodafone GmbH wird hiermit der Beschluss der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 29.06.2026 veröffentlicht.
BK2-26/001
Stand: 12.08.2026