BK2-26-001 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 212 TKG

212 TKG

Beschluss in dem Streitbeilegungsverfahren gem. § 212 Abs. 1 TKG auf Antrag
der Transatel SAS vom 10.02.2026 wegen Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens und Entscheidung gem. § 212 Abs. 1 TKG wegen Verstoßes gegen das Verhandlungsgebot nach Ziff. III.2.8 der Präsidentenkammerentscheidung vom 24.03.2025; BK1-22/001 durch Vodafone GmbH
Hier: Veröffentlichung der Entscheidung BK2-26/001

In dem Streitbeilegungsverfahren gem. § 212 Abs. 1 TKG auf Antrag der Transatel SAS vom 10.02.2026 wegen Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens und Entscheidung gem. § 212 Abs. 1 TKG wegen Verstoßes gegen das Verhandlungsgebot nach Ziff. III.2.8 der Präsidentenkammerentscheidung vom 24.03.2025; BK1-22/001 durch Vodafone GmbH wird hiermit der Beschluss der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 29.06.2026 veröffentlicht.

BK2-26/001

Zum Antrag:

Stand: 12.08.2026

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