BK2-23-006 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen

§ 192 TKG i.V.m. §§ 40, 38ff TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH vom 30.11.2023 auf Genehmigung von Entgelten für den Zugang zu Wholesale Premium 2.0 mit einer Ethernet-Schnittstelle und einer Übertragungsrate von 150 Mbit/s

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 30.11.2023 die Genehmigung von Entgelten für den Zugang zu Wholesale Premium 2.0 mit einer Ethernet-Schnittstelle und einer Übertragungsrate von 150 Mbit/s beantragt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2a-23-006 geführt.

Die beantragten Entgelte werden hiermit veröffentlicht.

Entgeltantrag OTN

Einmalige Entgelte für die Bereitstellung von WS 150M OTN GE je Anschluss [in Euro]
LeistungEntgelt
Customer Sited (CS) 1.747,42 €
Kollokationszuführung (K)1.747,42 €
Monatliche Entgelte für die Überlassung der Anschlüsse WS 150M OTN GE je Anschluss [in EUR]
LeistungEntgelt
Customer Sited (CS) Short Range (SRR) 398,83 €
Backbone (BBR) 434,91 €
Regio (RRR) 487,10 €
Country (CRR) 530,85 €
Kollokation (K)Short Range (SRR) 274,93 €
Backbone (BBR) 311,01 €
Regio (RRR) 363,20 €
Country (CRR) 406,95 €
Monatliche Entgelte für die Überlassung der Verbindung WS 150M OTN GE je Verbindung [in EUR]
LeistungPositionEntgelt
Preisstufe 0keine Verbindungslinie0 €
Preisstufe 1Verbindungslinie < 100km 473,65 €
Preisstufe 2Verbindungslinie > = 100km791,83 €


Entgelte für Zusatzleistungen WS 150M OTN GE
LeistungPositionEntgelt
Zusätzliche Anfahrteinmalig80,91 €
Überführung aus einem Vertrag mit Dritteneinmalig 91,58 €
Proaktives Faultmanagementeinmalig176,34 €
monatlich15,36 €
High Performance Solution (HPS)einmalignach Aufwand
monatlichnach Aufwand

Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wurde bestimmt auf den 09.01.2024, 10:00 Uhr und findet im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Haus 7, Raum 0.02 statt. Dabei wird sowohl eine persönliche Teilnahme in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur als auch eine Teilnahme über Video- oder Telefonzuschaltung möglich sein. Die Beschlusskammer bittet um Anmeldung bei geplanter Teilnahme an das Postfach BK2.-Postfach@BNetzA.de bis zum 05.01.2024, 12:00 Uhr.

Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten sowie ggfs. weitere Details zur Durchführung der öffentlich mündlichen Verhandlung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Termine der Beschlusskammern “ veröffentlicht.

Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunter-laden) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Bereichsordner BK2a-23-006 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de auf der Seite der Beschlusskammer 2 unter „Aktuelles“, Aktuelle Mitteilungen der Beschlusskammer 2. Sollte Ihnen die Registrierung nicht möglich sein, bitten wir Sie um eine diesbezügliche Rückmeldung.

Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

Etwaige Stellungnahmen können bis zum 05.01.2024 auf dem Postweg an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-23-006 gesendet werden.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine öffentliche Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, vgl. § 216 TKG.

Sollten in Ihrer Stellungnahme ferner personenbezogene Daten enthalten sein, wird darum gebeten, entweder eine schriftliche (bzw. elektronisch erfolgende) Einwilligung zur Offenlegung von demjenigen vorzulegen, dessen personenbezogenen Daten enthalten sind. Sofern eine solche Einwilligung nicht erteilt wird, wird gebeten, die personenbezogenen Daten eben-falls zu schwärzen.

Die 10-wöchige Verfahrensfrist endet am 08.02.2024. Daran schließen sich die nationale Konsultation und die Zuleitung des Entscheidungsentwurfs an die EU-Kommission, das GEREK und die übrigen nationalen Regulierungsbehörden gem. §§ 13 Abs. 1 Satz 2, 12 Abs. 2 Nr. 1 TKG an.

BK2a-23-006

Stand: 07.12.2023

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