BK2-23-005
Einheitliche Informationsstelle
Int. Konsolidierungsverfahren
Mietleitungen
TKG §§ 14 Abs. 2, 12 Abs. 1, §16 i.V.m. 192;
Veröffentlichung der Stellungnahme aus dem Anhörungsverfahren betreffend den Entwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH vom 02.11.2023 auf Genehmigung von Entgelten für die monatliche Überlassung von Carrier-Festverbindungen CFV- Ethernet 2.0 ab 01.04.2024 und für Zusatzleistungen ab dem 02.11.2023
Der Entwurf der Entscheidung im o.g. Verfahren wurde im Internet am 26.01.2024 veröffentlicht. Ein entsprechender Hinweis erschien im Amtsblatt 02/2024 vom 24.01.2024 als Mitteilung Nr. 17/2024. Die ursprüngliche Stellungnahmefrist endete am 26.02.2024. Im Nachgang erfolgte eine Korrektur des Entwurfs der Entscheidung bezüglich der tenorierten Entgelte 4M Kollokationszuführung. Die Korrektur wurde am 05.02.2024 im Internet veröffentlicht. Zugleich wurde die Stellungnahmefrist bis zum 28.02.2024 verlängert.
Die eingegangene schriftliche Stellungnahme kann ab Erscheinen dieses Amtsblatts im Internet der Bundesnetzagentur unter „Einheitliche Informationsstelle / Nationale Konsultation“ eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Die Beschlusskammer wertet die Stellungnahme aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob und ggfs. inwieweit dieser im Lichte der Stellungnahme anzupassen ist. Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach Beteiligung des Bundeskartellamts (§ 197 Abs. 2) gem. § 12 Abs. 2, S.1 TKG der EU-Kommission, dem GEREK und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.
Die endgültige Entgeltgenehmigung ergeht im Anschluss an das Notifizierungsverfahren und wird ebenfalls im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
Stellungnahme zum Konsultationsentwurf (zip / 3 MB)
BK2a-23-005
Stand: 13.03.2024