BK2-23-005 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultation
Entgeltregulierung
Mitteilung

§§ 192, 40 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. §§ 14, 16, 12 Abs. 1 TKG

Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfs einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH vom 02.11.2023 auf Genehmigung von Entgelten für die monatliche Überlassung von Carrier-Festverbindungen CFV- Ethernet 2.0 und für Zusatzleistungen ab 01.04.2024

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH vom 02.11.2023 auf Genehmigung von Entgelten für die monatliche Überlassung von Carrier-Festverbindungen CFV- Ethernet 2.0 ab 01.04.2024 und für Zusatzleistungen ab dem 02.11.2023 wird hiermit der Konsultationsentwurf der Entgeltgenehmigung veröffentlicht.

Etwaige Stellungnahmen können auf dem Postweg an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 2, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-23/005 gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt ist, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und insoweit unverändert veröffentlich werden kann, vgl. § 216 TKG.

Sollten in Ihrer Stellungnahme personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteil) enthalten sein, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung (schriftlich oder in elektronischer Form) des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen und mitvorzulegen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Das Konsultationsverfahren beginnt am 24.01.2024 und endet am 26.02.2024

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

BK2a-23-005

Antrag und Korrektur der Konsultation

Stand: 25.01.2024

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