BK2-23-005
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen
§ 192 TKG i.V.m. §§ 40, 38ff TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH vom 02.11.2023 auf Genehmigung von Entgelten für die monatliche Überlassung von Carrier-Festverbindungen CFV- Ethernet 2.0 und für Zusatzleistungen ab 01.01.2024
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 02.11.2023 die Genehmigung von monatlichen Überlassungsentgelten für Carrier-Festverbindungen CFV-Ethernet 2.0 und Entgelten für Zusatzleistungen ab 01.01.2024 beantragt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2a-23-005 geführt.
Die beantragten Entgelte werden hiermit veröffentlicht.
Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wurde bestimmt auf den 15.12.2023, 10:00 Uhr und findet im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Haus 7, Raum 0.02 statt. Dabei wird sowohl eine persönliche Teilnahme in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur als auch eine Teilnahme über Video- oder Telefonzuschaltung möglich sein. Die Beschlusskammer bittet um Anmeldung bei geplanter Teilnahme an das Postfach BK2.-Postfach@BNetzA.de bis zum 11.12.2023, 12:00 Uhr.
Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten sowie ggfs. weitere Details zur Durchführung wer-den zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.
Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Bereichsordner BK2a-23-005 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de auf der Seite der Beschlusskammer 2 unter „Aktuelles“, Aktuelle Mitteilungen der Beschluss-kammer 2. Sollte Ihnen die Registrierung nicht möglich sein, bitten wir Sie um eine diesbezügliche Rückmeldung.
Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen
Etwaige Stellungnahmen können bis zum 11.12.2023 auf dem Postweg an die
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-23-005 gesendet werden.
Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine öffentliche Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, vgl. § 216 TKG.
Sollten in Ihrer Stellungnahme ferner personenbezogene Daten enthalten sein, wird darum gebeten, entweder eine schriftliche (bzw. elektronisch erfolgende) Einwilligung zur Offenlegung von demjenigen vorzulegen, dessen personenbezogenen Daten enthalten sind. Sofern eine solche Einwilligung nicht erteilt wird, wird gebeten, die personenbezogenen Daten eben-falls zu schwärzen.
Die 10-wöchige Verfahrensfrist endet am 11.01.2024. Daran schließen sich die nationale Konsultation und die Zuleitung des Entscheidungsentwurfs an die EU-Kommission, das GEREK und die übrigen nationalen Regulierungsbehörden gem. §§ 13 Abs. 1 Satz 2, 12 Abs. 2 Nr. 1 TKG an.
Anlagen
CFV Ethernet 2.0 Anschreiben geschwärzte Fassung (pdf / 86 KB)
Beantragte Überlassungsentgelte (pdf / 48 KB)
BK2a-23-005
Stand: 10.11.2023