BK2-23-004 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultation
Entgeltregulierung
Mitteilung

§§ 192, 40 Abs. 5 S. 1 i.V.m., §§ 12 Abs. 1, 16 TKG;

Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfs einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH vom 18.10.2023 für die Überlassungsentgelte für Carrier-Festverbindungen CFV-Ethernet over SDH

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH vom 18.10.2023 auf Genehmigung der Überlassungsentgelte für Carrier-Festverbindungen (CFV)-Ethernet over SDH wird hiermit der Konsultationsentwurf der Entgeltgenehmigung veröffentlicht.

Etwaige Stellungnahmen können auf dem Postweg an die Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 2, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-23/004 gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt ist, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und insoweit unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 216 TKG.

Sollten in Ihrer Stellungnahme personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteil) enthalten sein, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung (schriftlich oder in elektronischer Form) des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen und mitvorzulegen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Das Konsultationsverfahren endet am 12.06.2024

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

BK2a-23-004

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Stand: 06.05.2024

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