BK2-23-002 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 212 Abs. 1 TKG

§ 212 Abs. 4 i.V.m. § 203 TK
BK2-23/002 Streitschlichtung nach § 212 TKG Multiconnect GmbH ./. Telefonica Germany GmbH & Co. OHG;

Hier: Durchführung einer öffentlich mündlichen Verhandlung im Verfahren zur Erteilung von Auskünften gemäß § 203 Abs. 1 S. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) entsprechend

Die Beschlusskammer 2 beabsichtigt im Zusammenhang mit dem Streitschlichtungsverfahren BK2 23/002 zwischen der Multiconnect GmbH und der Telefonica Germany GmbH & Co OHG an die drei Mobilfunknetzbetreiber Telekom Deutschland GmbH, Vodafone GmbH und der Telefonica Germany GmbH & Co OHG förmliches Auskunftsersuchen nach § 203 Abs. 1 S. 1 TKG entsprechend i.V.m. § 212 TKG zu richten.

Die Entscheidung hierüber stellt nach § 212 Abs. 4 i.V.m. § 203 TKG entsprechend eine Beschlusskammerentscheidung dar.

Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung zu dem beabsichtigten Auskunftsersuchen vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wurde bestimmt auf den 15.12.2023, 14:00 Uhr und findet im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Haus 7, Raum 0.02 statt. Dabei wird sowohl eine persönliche Teilnahme in den Räumlichkeiten der Bundesnetzagentur als auch eine Teilnahme über Video- oder Telefonzuschaltung möglich sein.

Die Beschlusskammer bittet um Anmeldung bei geplanter Teilnahme an das Postfach BK2.-Postfach@BNetzA.de bis zum 11.12.2023, 12:00 Uhr.

Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten sowie ggfs. weitere Details zur Durchführung der öffentlich mündlichen Verhandlung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.

Die öffentlichen Fassungen der verfahrensrelevanten Unterlagen wurden bzw. werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Bereichsordner BK2-23/002 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de auf der Seite der Beschlusskammer 2 unter „Aktuelles“, Aktuelle Mitteilungen der Beschlusskammer 2. Sollte Ihnen die Registrierung nicht möglich sein, bitten wir Sie um eine diesbezügliche Rückmeldung.

Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

Etwaige Stellungnahmen können bis zum 11.12.2023 auf dem Postweg an die

Bundesnetzagentur,
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de

jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2b-23-002 gesendet werden.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine öffentliche Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, vgl. § 216 TKG.

Sollten in Ihrer Stellungnahme ferner personenbezogene Daten enthalten sein, wird darum gebeten, entweder eine schriftliche (bzw. elektronisch erfolgende) Einwilligung zur Offenlegung von demjenigen vorzulegen, dessen personenbezogenen Daten enthalten sind. Sofern eine solche Einwilligung nicht erteilt wird, wird gebeten, die personenbezogenen Daten ebenfalls zu schwärzen.

Es werden folgende weitergehende Hinweise gegeben:

Beteiligte des Streitschlichtungsverfahrens BK2 23/002 sind zugleich auch zu dem gegenständlichen Verfahren zur Entscheidung über den Erlass des Auskunftsersuchens beteiligt, das bedeutet es bedarf für diese Beteiligte keiner weiteren Beiladung mehr zu dem Auskunftsverfahren.

Da die beabsichtigte Sachentscheidung im Streitschlichtungsverfahren von dem Bestehen oder Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses abhängt, das Gegenstand der Verwaltungsverfahren zu den Auskunftsersuchen ist, ist eine Entscheidung im Streitschlichtungsverfahren erst nach Abschluss der Verfahren zu den Auskunftsersuchen möglich. Soweit die Verfahren zur Entscheidung über die Erteilung der Auskünfte von der Beschlusskammer 2 entschieden sind, wird die Beschlusskammer hierüber informieren und das Streitschlichtungsverfahren abschließen.

BK2-23-002

Verlängerung der Verfahrensfrist

Stand: 21.11.2023

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