BK2-23-002
Einheitliche Informationsstelle
Streitbelegungsverfahren nach § 212 Abs. 1 TKG
§ 212 Abs.1 TKG;
Antrag auf Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens
Es wird hiermit entsprechend der Mitteilung Nr. 57/23, Amtsblatt der Bundesnetzagentur vom 26.04.2023, S. 275 ein Antrag der Multiconnect GmbH auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens und Entscheidung gemäß § 212 Abs. 1 TKG wegen des Vorwurfes eines Verstoßes gegen das Verhandlungsgebot nach Ziffer III.4.15 der Präsidentenkammerentscheidung vom 26.11.2018, BK1-17/001 durch die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG veröffentlicht.
Der Antrag wird zur Einsichtnahme bzw. zum Herunterladen in einer für die Öffentlichkeit bestimmten Fassung bereitgestellt (Anlage).
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2-23-002 geführt.
Der Antrag wird hiermit veröffentlicht.
Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wurde bestimmt auf den 04.07.2023, 10:00 Uhr. Die öffentliche mündlichen Verhandlung findet vor Ort und als Video- und Telefonkonferenz statt.
Der ursprüngliche Verhandlungstermin am 16.06.2023 wurde aufgehoben.
Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten sowie ggfs. weitere Details zur Durchführung der öffentlich mündlichen Verhandlung werden dann im Nachgang auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.
Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Bereichsordner BK2-23/002 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de auf der Seite der Beschlusskammer 2 unter „Aktuelles“, Aktuelle Mitteilungen der Beschlusskammer 2. Sollte Ihnen die Registrierung nicht möglich sein, bitten wir Sie um eine diesbezügliche Rückmeldung.
Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.
Etwaige Stellungnahmen können bis zum 09.06.2023 auf dem Postweg an die
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de
jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2-23-002 gesendet werden.
Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine öffentliche Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, vgl. § 216 TKG.
Sollten in Ihrer Stellungnahme ferner personenbezogene Daten enthalten sein, wird darum gebeten, entweder eine schriftliche (bzw. elektronisch erfolgende) Einwilligung zur Offenlegung von demjenigen vorzulegen, dessen personenbezogenen Daten enthalten sind. Sofern eine solche Einwilligung nicht erteilt wird, wird gebeten, die personenbezogenen Daten ebenfalls zu schwärzen.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden. Auf die Vorschrift des § 215 Abs. 5 TKG wird hingewiesen
Die 4-monatige Verfahrensfrist endet am 18.08.2023.
Anlage
Antrag (pdf / 1 MB)
BK2-23/002
Stand: 26.04.2023