BK2-22-006 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen

§ 46 Abs. 1 TKG; 192 TKG

Verfahren der Missbrauchskontrolle von Entgelten, betreffend Entgelte, die die Telekom Deutschland GmbH ab dem 01.07.2022 für die hochqualitative Zugangsleistung Wholesale Ethernet VPN 2.0 zur Anwendung bringen möchte, BK2b 22/006

Einstellung des Verfahrens

Aufhebung des Termins der öffentlich mündlichen Verhandlung am Freitag, 24.06.2022, 10:00 Uhr

Die Beschusskammer 2 der Bundesnetzagentur teilt mit, dass das Verfahren BK2b 22/006 am 22.06.2022 eingestellt worden ist. Anlass für die Einstellung bildet die Rücknahme der dem Verfahren zugrundeliegenden Entgeltanzeigen durch die Betroffene, Telekom Deutschland GmbH, am 21.06.2022. Damit entfällt zugleich die für Freitag, den 24.06.2022, 10.00 Uhr, angesetzte öffentlich-mündliche Verhandlung.

Im Einzelnen gilt das Folgende:

Mit Schreiben vom 21.06.2022 hat die Betroffene, Telekom Deutschland GmbH, in dem Verfahren BK2b 22/006 ihre Entgeltanzeigen vom 01.04.2022 sowie vom 07.04.2022 für eine Änderung der Entgelte für einzelne Leistungen bei dem Produkt Wholesale Virtual Private Networks 2.0 (VPN 2.0), die ab dem 01.07.2022 wirksam werden sollten, gegenüber der Beschlusskammer 2 zurückgezogen. Konkret ging es dabei um Entgelte für die Wholesale Ethernet VPN 2.0 NNI-Anschlüsse 10 G Customer Sited, für die Wholesale Ethernet VPN 2.0 NNI- Anschlüsse 10 G an Kollokationsstandorten, die nicht zu den Performance-Kollokations-Standorten gehören und für die Wholesale Ethernet VPN 2.0 logische Ethernet-Verbindungen mit Verkehrsprofil Standard, Premium, Critical, Priority und mit Mischprofilen sowie um die Entgelte für die Wholesale Ethernet VPN 2.0 UNI-Anschlüsse 2 M, 4 M, 8 M, 20 M, 1 G, 10 G und für die NNI-Anschlüsse 1 G in den Varianten Customer Sited und an Kollokations-Standorten.

Die entsprechenden Entgelte waren unter dem oben genannten Aktenzeichen Gegenstand eines Verfahrens der nachträglichen Missbrauchskontrolle.

Mit der Rücknahme der Entgeltanzeige durch die Telekom Deutschland GmbH entfällt zugleich der Anlass sowie die Grundlage des Missbrauchsverfahrens. Die Beschlusskammer hat dementsprechend das Verfahren am 22.06.2022 eingestellt.

Damit bleibt es ab dem 1. Juli 2022 bei den am 29. Januar 2021 bzw. am 17. Februar 2022 / 13. April 2022 angezeigten Entgelten, soweit diese im Beschluss BK2b 22/004 vom 31. Mai 2022 von der Beschlusskammer 2 nicht beanstandet worden sind. Für die am 29. Januar 2021 bzw. am 17. Februar 2022 / 13. April 2022 angezeigten Entgelte, die mit Beschluss vom 31. Mai 2022 von der Beschlusskammer 2 untersagt worden sind, werden die noch festzulegenden Entgelte maßgeblich sein.

BK 2b-22-006

Stand: 22.06.2022

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