BK2-22-005 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
Entgeltregulierung
Mietleitungen

§§ 192, 40 Abs. 5 S.1 i.V.m. §§ 14, 12 Abs. 1, 16 TKG;

Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfs einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH vom 29.04.2022 auf Erteilung einer Entgeltgenehmigung für die Entgelte der Bereitstellung, der Express-Entstörung und der Zusatzleistungen für Carrier-Festverbindungen Ethernet 2.0 ab 02.10.2022

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH vom 29.04.2022 auf Erteilung einer Genehmigung für die Entgelte der Bereitstellung, der Express-Entstörung und der Zusatzleistungen für Carrier-Festverbindungen Ethernet 2.0 ab 02.10.2022 wird hiermit der Konsultationsentwurf der Entgeltgenehmigung veröffentlicht.

Etwaige Stellungnahmen können auf dem Postweg an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de

jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-22/005 gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs. 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlich werden.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt ist, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und insoweit unverändert veröffentlich werden kann, vgl. § 216 TKG.

Sollten in Ihrer Stellungnahme personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteil) enthalten sein, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung (schriftlich oder in elektronischer Form) des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen und mitvorzulegen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Das Konsultationsverfahren beginnt am 13.07.2022 und endet am 15.08.2022.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
Konsultationsentwurf (PDF / 6 MB)

BK2a-22-005

Weitere Dokumente

Stand: 13.07.2022

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