BK2-22-005
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen
§ 192 TKG in Verbindung mit §§ 40, 38ff TKG
Entgeltgenehmigungsantrag der Telekom Deutschland GmbH für die Entgelte der Bereitstellung, der Express-Entstörung und der Zusatzleistungen für Carrier-Festverbindungen Ethernet 2.0 ab 02.10.2022
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 29.04.2022 den o. g. Entgeltgenehmigungsantrag gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat den Antrag auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Details sind über die Homepage der Bundesnetzagentur unter Beschlusskammern – Beschlusskammer 2 – Aktuelles – aktuelle Anträge –unter dem oben angegebenen Aktenzeichen veröffentlicht.
Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wurde bestimmt auf Mittwoch, den 01.06.2022, 10:00 Uhr. Diese wird auf Grund der COVID-19-Pandemielage als Online-Konsultation durchgeführt. Die Beschlusskammer beabsichtigt, das Einverständnis der Verfahrensbeteiligten vorausgesetzt, anstelle einer Online-Konsultation eine Telefon-/Videokonferenz durchzuführen. Die dazu erforderlichen Einwahlmöglichkeiten sowie ggfs. weitere Details zur Durchführung der mündlichen Verhandlung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.
Die Verfahrensbeteiligten werden gebeten bis spätestens 20.05.2022 mitzuteilen, ob Sie mit der Durchführung einer Telefon-/Videokonferenz einverstanden sind.
Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Bereichsordner BK2a-22-005 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de auf der Seite der Beschlusskammer 2 unter „Aktuelles“, Aktuelle Mitteilungen der Beschlusskammer 2. Sollte Ihnen die Registrierung nicht möglich sein, bitten wir Sie um eine diesbezügliche Rückmeldung.
Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.
Etwaige schriftliche Stellungnahmen können bis zum 25.05.2022 auf dem Postweg an die
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de
jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-22-005 gesendet werden.
Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine öffentliche Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, vgl. § 136 TKG.
Sollten in Ihrer Stellungnahme ferner personenbezogene Daten enthalten sein, wird darum gebeten, entweder eine schriftliche (bzw. elektronisch erfolgende) Einwilligung zur Offenlegung von demjenigen vorzulegen, dessen personenbezogenen Daten enthalten sind. Sofern eine solche Einwilligung nicht erteilt wird, wird gebeten, die personenbezogenen Daten ebenfalls zu schwärzen.
Die 10-wöchige Verfahrensfrist endet am 08.07.2022. Daran schließen sich die nationale Konsultation und die Zuleitung des Entscheidungsentwurfs an die EU-Kommission, das GEREK und die übrigen nationalen Regulierungsbehörden gem. §§ 13 Abs. 1 Satz 2, 12 Abs. 2 Nr. 1 TKG an.
Anlage
Antragsschreiben (pdf / 123 KB)
Kostennachweis (pdf / 2 MB)
Preisliste
BK2a-22-005
Stand: 04.05.2022