BK2-21-008
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Entgeltgenehmigungsantrag der Telekom Deutschland GmbH vom 01.10.2021 für die monatlichen Überlassungsentgelte für die Carrier-Festverbindungen Ethernet 2.0 ab 02.03.2022
Die Telekom Deutschland GmbH hat am 01.10.2021 den o. g. Entgeltgenehmigungsantrag gestellt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2a-21-008 geführt.
Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wurde bestimmt auf Freitag den 05.11.2021, 10:00 Uhr. Diese wird auf Grund der COVID-19-Pandemielage als Online-Konsultation durchgeführt. Die Beschlusskammer beabsichtigt, das Einverständnis der Verfahrensbeteiligten vorausgesetzt, anstelle einer Online-Konsultation eine Telefon-/Videokonferenz durchzuführen. Die dazu erforderlichen Einwahlmöglichkeiten sowie ggfs. weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.
Die Verfahrensbeteiligten werden gebeten bis spätestens 29.10.2021 mitzuteilen, ob Sie mit der Durchführung einer Telefon-/Videokonferenz einverstanden sind.
Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Bereichsordner BK2a-21-008 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de auf der Seite der Beschlusskammer 2 unter „Aktuelles“, Aktuelle Mitteilungen der Beschlusskammer 2. Sollte Ihnen die Registrierung nicht möglich sein, bitten wir Sie um eine diesbezügliche Rückmeldung.
Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen
Etwaige Stellungnahmen können bis zum 29.10.2021 auf dem Postweg an die
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de
jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-21-008 gesendet werden.
Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine öffentliche Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, vgl. § 136 TKG
Sollten in Ihrer Stellungnahme ferner personenbezogene Daten enthalten sein, wird darum gebeten, entweder eine schriftliche (bzw. elektronisch erfolgende) Einwilligung zur Offenlegung von demjenigen vorzulegen, dessen personenbezogenen Daten enthalten sind. Sofern eine solche Einwilligung nicht erteilt wird, wird gebeten, die personenbezogenen Daten ebenfalls zu schwärzen.
Die 10-wöchige Verfahrensfrist endet am 10.12.2021.
Daran schließen sich die nationale Konsultation und die Zuleitung des Entscheidungsentwurfs an die EU-Kommission, das GEREK und die übrigen nationalen Regulierungsbehörden gem. §§ 13 Abs. 1 Satz 2, 12 Abs. 2 Nr. 1 TKG an.
Anlagen
BK2a-21-0008_Antragschreiben_geschwärzt (PDF / 11 MB)
BK2a-21/008
Stand: 13.10.2021