BK2-21-007 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen

§§ 13 Abs. 1, § 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG
Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfs einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die laufenden Überlassungsentgelte der Carrier-Festverbindungen CFV- SDH ab 01.01.2022

hier: Änderung der Entgelte und Verlängerung der Konsultationsfrist bis zum 05.11.2021

Hiermit wird die Verlängerung der Konsultationsfrist des im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 18/2021 unter der Mitteilungsnummer 261/2021 veröffentlichten Konsultationsentwurfs bezüglich der beabsichtigten Entgeltgenehmigung für Abschlusssegmente von Carrier-Festverbindungen CFV-Ethernet over SDH (BK2a-21/007) bis zum 05.11.2021 bekannt gegeben.

Die Verlängerung der Konsultationsfrist resultiert aus den nachfolgend genannten erforderlichen Entgeltanpassungen der ursprünglich konsultierten Entgelthöhen:

1.Eine Überprüfung der ursprünglich konsultierten Entgelte hat ergeben, dass bei der rechnerischen Herleitung der in die Kostenkalkulation einzusetzenden Investitionswerte aufgrund eines Büroversehens versehentlich ein Eingabewert falsch in den verformelten Kostennachweis eingetragen worden ist. Infolgedessen wurden die anerkennungsfähigen Investitionswerte im Ergebnis zu niedrig berechnet. Aus der Korrektur des Eingabefehlers resultiert daher ein leichter Anstieg der ursprünglich konsultierten Entgelte.

2. Der kalkulatorische Zinssatz wurde von 3,25 % auf nunmehr 3,12 % nach unten korrigiert. Hintergrund ist ein Fehler bei der Ermittlung des Beta-Faktors (bzw. Eigenkapitalkoeffizienten), der zwischenzeitlich im Verfahren BK3c-21/004 zutage getreten ist-Der Beta-Faktor beläuft sich richtigerweise auf 0,79 statt 0,82. Die hierauf basieren-den Berechnungen wurden entsprechend angepasst (vgl. Beschluss BK3c-21/004 vom 27.10.2021).

3. Die Gemeinkostengesamtsumme musste aufgrund einer offensichtlichen Unrichtigkeit in den Berechnungen angepasst werden. Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurde ein Betrag im elektronischen Kostenstellenreleases versehentlich nicht angepasst und in der Folge auch in den produktspezifischen Entgeltkalkulationen nicht als Bestandteil der Gemeinkosten berücksichtigt. Inhaltlich handelt es sich bei diesem Betrag um personalgetriebene Kosten, welche nach bisheriger Regulierungspraxis als Bestandteil der Gemeinkosten anerkannt wurden und auch im Rahmen der aktuellen Prüfung zum Kostenstellenrelease 2020/201 berücksichtigt worden sind. Die Gesamt-summe der Gemeinkosten steigt nach Berichtigung dieses Fehlers leicht um rund 5,5% gegenüber der dem Konsultationsentwurf zugrunde gelegten Gemeinkostengesamtsumme.

Anlage
geänderte Entgelte (pdf / 458 KB)

BK2a-21-007

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Stand: 27.10.2021

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