BK2-21-005
Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 133 TKG
§ 133 TKG;
Antrag auf Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens
Transatel SAS ./. Telefonica Germany GmbH & Co. KG
hier: Veröffentlichung der Entscheidung BK2b-21/005
In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der Transatel SAS gegen die Telefonica Germany GmbH & Co. KG wegen Verhandlungspflicht über einen MVNO-Zugang wird hiermit der Beschluss der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen veröffentlicht.
BK 2b-21/005
Stand: 18.10.2021