BK2-21-005 Einheitliche Informationsstelle
Streitbeilegungsverfahren nach § 133 TKG

§ 133 TKG;
Antrag auf Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens
Transatel SAS ./. Telefonica Germany GmbH & Co. KG

hier: Veröffentlichung der Entscheidung BK2b-21/005

In dem Streitbeilegungsverfahren auf Antrag der Transatel SAS gegen die Telefonica Germany GmbH & Co. KG wegen Verhandlungspflicht über einen MVNO-Zugang wird hiermit der Beschluss der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen veröffentlicht.

BK 2b-21/005

Antrag

Stand: 18.10.2021

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