BK2-21-005 Einheitliche Informationsstelle
Streitbelegungsverfahren nach §133 TKG

§ 133 TKG;
Antrag auf Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens

Die Transatel SAS hat mit Schreiben vom 14.06.2021 folgenden Antrag gestellt:

1. ein Streitbeilegungsverfahren gemäß S 133 TKG wegen Verstoßes gegen das Verhandlungsgebot gemäß Ziffer IIII.4.15 der Präsidentenkammerentscheidung vom 26.11.2020, Az. BK1-17/001, durch Telefónica Germany GmbH einzuleiten,
2. Telefónica Germany GmbH unter kurzer Fristsetzung aufzufordern, Verhandlungen mit Transatel gemäß Ziffer III.4.15 der in Ziffer 1 genannten Präsidentenkammerentscheidung über den Abschluss eines MVNO-Zugangsvertrags aufzunehmen,
3. für den Fall, dass Telefónica Germany GmbH nach Aufforderung gemäß Antrag Ziffer 2. die Aufnahme von Verhandlungen mit Transatel weiterhin ablehnt, den fortgesetzten Verstoß gegen das Verhandlungsgebot in Ziffer III.4.15 der genannten Präsidentenkammerentscheidung festzustellen und gemäß §133 i.V.m. §126 Abs. 1, 2 und 5 TKG unter Festsetzung eines Zwangsgeldes zu untersagen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2b-21-005 geführt.

Der Antrag wird hiermit veröffentlicht.

Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wurde bestimmt auf den 04.08.2021, 10:00 Uhr [siehe Hinweis am Ende des Textes!]. Diese wird auf Grund der COVID-19-Pandemielage als Online-Konsultation durchgeführt. Die Beschlusskammer beabsichtigt, das Einverständnis der Verfahrensbeteiligten vorausgesetzt, anstelle einer Online-Konsultation eine Telefon-/Videokonferenz durchzuführen. Die dazu erforderlichen Ein-wahlmöglichkeiten sowie ggfs. weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.
Die Verfahrensbeteiligten werden gebeten bis spätestens 23.07.2021 mitzuteilen, ob Sie mit der Durchführung einer Telefon-/Videokonferenz einverstanden sind.

Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Bereichsordner BK2b-21/005 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de auf der Seite der Beschlusskammer 2 unter „Aktuelles“, Aktuelle Mitteilungen der Beschlusskammer 2. Sollte Ihnen die Registrierung nicht möglich sein, bitten wir Sie um eine diesbezügliche Rückmeldung.

Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

Etwaige Stellungnahmen können bis zum 26.07.2021 auf dem Postweg an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de

jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2b-21-005 gesendet werden.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine öffentliche Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, vgl. § 136 TKG.

Sollten in Ihrer Stellungnahme ferner personenbezogene Daten enthalten sein, wird darum gebeten, entweder eine schriftliche (bzw. elektronisch erfolgende) Einwilligung zur Offenlegung von demjenigen vorzulegen, dessen personenbezogenen Daten enthalten sind. Sofern eine solche Einwilligung nicht erteilt wird, wird gebeten, die personenbezogenen Daten ebenfalls zu schwärzen.

Die 4-monatige Verfahrensfrist endet am 14.10.2021.

Anlagen
BK2-21-005_Antrag_öffentliche_Fassung (pdf / 216 KB)
BK2-21-005_2.Antrag_öffentliche_Fassung (pdf / 2 MB)

Hinweis:
Terminverschiebung der öffentlich-mündlichen Verhandlung

BK2b-21/005

Entscheidung

Stand: 05.07.2021

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