BK2-21-004 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
Mietleitungen

§§ 13 Abs. 1, 2; 14 Abs. 2, 12 Abs. 1 TKG i.V.m. § 192 TKG
Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfs einer Regulierungsverfügung im Bereich der „Bereitstellung des Zugangs von hoher Qualität an festen Standorten“ betreffend die Telekom Deutschland GmbH;

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH vom 02.03.2021 sowie von Amts wegen zur Überprüfung und zum teilweisen Widerruf von Regulierungsverpflichtungen aus der Regulierungsverfügung BK 2a 16/002R vom 19.12.2018 gemäß §§ 13 Abs. 1, 2; 12 Abs. 1 TKG wird hiermit der Konsultationsentwurf der Änderung der Regulierungsverfügung veröffentlicht.

Etwaige Stellungnahmen können bis zum 24.04.2023 auf dem Postweg an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de

jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2b-21-004 gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine öffentliche Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, vgl. § 216TKG.

Sollten in Ihrer Stellungnahme ferner personenbezogene Daten enthalten sein, wird darum gebeten, entweder eine schriftliche (bzw. elektronisch erfolgende) Einwilligung zur Offenlegung von demjenigen vorzulegen, dessen personenbezogenen Daten enthalten sind. Sofern eine solche Einwilligung nicht erteilt wird, wird gebeten, die personenbezogenen Daten ebenfalls zu schwärzen.

Das Konsultationsverfahren startet am Mittwoch, dem 22.03.2023, und endet am Montag, dem 24.04.2023.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden. Auf die Vorschrift des § 215 Abs. 5 TKG wird hingewiesen.

Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur findet am Freitag, dem

31.03.2023, 10:00 Uhr

statt. Die Beschlusskammer beabsichtigt, die öffentliche mündliche Verhandlung als Telefon- oder Videokonferenz durch-zuführen (§ 215 Abs. 3 Satz 2 TKG). Die Verfahrensbeteiligten werden gebeten, bis zum 24.03.2023 zu erklären, ob Sie damit einverstanden sind.
Die erforderlichen Einwahlmöglichkeiten sowie ggfs. weitere Details zur Durchführung werden anschließend auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.

Anlage
BK2-21-004_Konsultationsentwurf (pdf / 1 MB)

BK2b-21-004

Stellungnahmen im Konsultationsverfahren

Weitere Dokumente

Stand: 17.03.2023

Mastodon