BK2-21-004 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

TKG § 13 i.V.m. § 192;

Veröffentlichung einer Regulierungsverfügung im Bereich des Marktes der „Bereitstellung des Zugangs von hoher Qualität an festen Standorten“ gegenüber der Telekom Deutschland GmbH

Gemäß § 13 i.V.m. § 192 TKG wird hiermit die Regulierungsverfügung im Bereich des Marktes der „Bereitstellung des Zugangs von hoher Qualität an festen Standorten“ gegenüber der Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht.


BK 2b-21/004

Antrag

Stand: 16.08.2023

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