BK2-21-004
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
TKG § 13 i.V.m. § 192;
Veröffentlichung einer Regulierungsverfügung im Bereich des Marktes der „Bereitstellung des Zugangs von hoher Qualität an festen Standorten“ gegenüber der Telekom Deutschland GmbH
Gemäß § 13 i.V.m. § 192 TKG wird hiermit die Regulierungsverfügung im Bereich des Marktes der „Bereitstellung des Zugangs von hoher Qualität an festen Standorten“ gegenüber der Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht.
BK 2b-21/004
Regulierungsverfügung (pdf, 3 MB)
Stand: 16.08.2023