BK2-21-004 Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung

§ 13 TKG, i.V.m. § 5 TKG
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf teilweisen Widerruf der Regulierungsverfügung BK2a-16/002R vom 19.12.2018 gemäß § 13 TKG

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 02.03.2021 den o. g. Antrag gestellt.

Aufgrund des oben genannten Antrags und von Amts wegen hat die Beschlusskammer 2 ein Verfahren auf Überprüfung und teilweisen Widerruf der Regulierungsverfügung BK2a-16/002 R vom 19.12.2018 gemäß § 13 TKG eingeleitet.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2b-21/004 geführt.

Die geschwärzte Fassung des Antrages nebst Anlage werden hiermit veröffentlicht.

Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung bzw. Anhörung vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wurde bestimmt auf den 05.05.2021, 10:00 Uhr. Diese wird auf Grund der COVID-19-Pandemielage als Online-Konsultation durchgeführt (§ 5 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz). Die Beschlusskammer beabsichtigt, das Einverständnis der Verfahrensbeteiligten vorausgesetzt, anstelle einer Online-Konsultation eine Videokonferenz durchzuführen. Die dazu erforderlichen Einwahlmöglichkeiten sowie ggfs. weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.

Eine weitere öffentlich-mündliche Verhandlung bzw. Anhörung über den noch zu erstellenden Konsultationsentwurf wird im Rahmen des nationalen Konsultationsverfahrens durchgeführt werden. Der Termin wird gesondert bekannt gegeben.

Die Verfahrensbeteiligten werden gebeten bis spätestens 21.04.2021 mitzuteilen, ob Sie mit der Durchführung einer Videokonferenz einverstanden sind.

Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Bereichsordner BK2b-21-004 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de auf der Seite der Beschlusskammer 2 unter „Aktuelles“, Aktuelle Mitteilungen der Beschlusskammer 2. Sollte Ihnen die Registrierung nicht möglich sein, bitten wir Sie um eine diesbezügliche Rückmeldung.

Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen

Etwaige Stellungnahmen können bis zum 28.04.2021 auf dem Postweg an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de

jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2b-21-004 gesendet werden.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine öffentliche Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, vgl. § 136 TKG.

Sollten in Ihrer Stellungnahme ferner personenbezogene Daten enthalten sein, wird darum gebeten, entweder eine schriftliche (bzw. elektronisch erfolgende) Einwilligung zur Offenlegung von demjenigen vorzulegen, dessen personenbezogenen Daten enthalten sind. Sofern eine solche Einwilligung nicht erteilt wird, wird gebeten, die personenbezogenen Daten ebenfalls zu schwärzen.

Anlagen
Antragsschreiben TDG in geschwärzter Fassung als PDF (PDF / 5 MB)
Anlage zum Antrag (pdf / 369 KB)

BK2b-21/004

Regulierungsverfügung

Stand: 26.04.2021

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