BK2-21-002 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen

§ 36 Abs. 2 TKG in Verbindung mit § 5 S.1 TKG;
Veröffentlichung eines Beschlusses einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH für die Entgelte der Bereitstellung, der Express-Entstörung und der Zusatzleistungen für Carrier-Festverbindungen (CFV)-Ethernet ab 01.07.2021

Gemäß §§ 13 Abs. 1, § 12 Abs. 1 i. V. m. § 35 und § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 TKG i. V. m. § 5 TKG wird hiermit der Beschluss der Entgeltgenehmigung vom 29.06.2021 in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH für die Entgelte der Bereitstellung, der Express-Entstörung und der Zusatzleistungen der Carrier-Festverbindungen (CFV)-Ethernet ab 01.07.2021 veröffentlicht.

BK2a-21/002

Antrag

Stand: 06.07.2021

Mastodon