BK2-21-002 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Entgeltgenehmigungsantrag der Telekom Deutschland GmbH für die Entgelte der Bereitstellung, der Express-Entstörung und der Zusatzleistungen der Carrier-Festverbindungen (CFV)-Ethernet ab 01.07.2021

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 22.01.2021 den o.g. Entgeltgenehmigungsantrag gestellt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2a-21-002 geführt.

Der Antrag sowie die geschwärzten Kostenunterlagen werden hiermit veröffentlicht.

Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wurde bestimmt auf den 03.03.2021, 14:00 Uhr. Diese wird auf Grund der COVID-19-Pandemielage als Online-Konsultation durchgeführt (§ 5 Abs. 2 Planungssicherstellungsgesetz). Die Beschlusskammer beabsichtigt, das Einverständnis der Verfahrensbeteiligten vorausgesetzt, anstelle einer Online-Konsultation eine Videokonferenz durchzuführen. Die dazu erforderlichen Einwahlmöglichkeiten sowie ggfs. weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.

Die Verfahrensbeteiligten werden gebeten bis spätestens 15.02.2021 mitzuteilen, ob Sie mit der Durchführung einer Videokonferenz einverstanden sind.

Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Bereichsordner BK2a-21-002 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de auf der Seite der Beschlusskammer 2 unter „Aktuelles“, Aktuelle Mitteilungen der Beschlusskammer 2. Sollte Ihnen die Registrierung nicht möglich sein, bitten wir Sie um eine diesbezügliche Rückmeldung.

Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen

Etwaige Stellungnahmen können bis zum 24.02.2021 auf dem Postweg an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de

jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-21-002 gesendet werden.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine öffentliche Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, vgl. § 136 TKG.

Sollten in Ihrer Stellungnahme ferner personenbezogene Daten enthalten sein, wird darum gebeten, entweder eine schriftliche (bzw. elektronisch erfolgende) Einwilligung zur Offenlegung von demjenigen vorzulegen, dessen personenbezogenen Daten enthalten sind. Sofern eine solche Einwilligung nicht erteilt wird, wird gebeten, die personenbezogenen Daten ebenfalls zu schwärzen.

Die 10-wöchige Verfahrensfrist endet am 02.04.2021. Daran schließen sich die nationale Konsultation und die Zuleitung des Entscheidungsentwurfs an die EU-Kommission, das GE-REK und die übrigen die nationalen Regulierungsbehörden gem. §§ 13 Abs. 1 Satz 2, 12 Abs. 2 Nr. 1 TKG an.

Anlagen
Antragsschreiben (PDF / 6 MB)
Kostenunterlagen

BK2a-21/002

Zur Konsultation

Entscheidung

Stand: 02.02.2021

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