BK2-20-023 Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Festnetz

§ 23 TKG i.V.m. § 5 TKG;

Standardangebotsverfahren über eine Zusatzvereinbarung zu den Standardverträgen/Verträgen wegen der Abschaltung des SDH-Netzes inkl. der 1850er SDH-Plattform

Die Telekom Deutschland GmbH hat am 20.04.2021 eine überarbeitete Zusatzvereinbarung inklusive Anhang 1 und Anhang 2, Stand 16.04.2021 im o. g. Standardangebotsverfahren bei der Beschlusskammer 2 eingereicht. Diese Zusatzvereinbarung wird hiermit veröffentlicht.

Etwaige Stellungnahmen können bis zum 12.05.2021 auf dem Postweg an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de
jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-20/023 gesendet werden.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt ist, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und insoweit unverändert veröffentlich werden kann, vgl. § 136 TKG.

Sollten in Ihrer Stellungnahme personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteil) enthalten sein, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung (schriftlich oder in elektronischer Form) des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen und mitvorzulegen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Anlagen
Zusatzvereinbarung Produkttransformation inkl. Anhang 1_16.04.2021 (pdf / 751 KB)
Zusatzvereinbarung Produkttransformation Anhang 2 (pdf / 319 KB)

BK2c-20/023

Verfahrenseinstellung

Stand: 21.04.2021

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