BK2-20-023
Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Festnetz
§ 23 TKG i.V.m. § 5 TKG;
Standardangebotsverfahren über eine Zusatzvereinbarung zu den Standardverträgen/Verträgen wegen der Abschaltung des SDH-Netzes inkl. der 1850er SDH-Plattform
Die Bundesnetzagentur hat am 04.12.2020 ein Standardangebotsverfahren von Amts wegen über eine Zusatzvereinbarung zu den Standardverträgen/Verträgen wegen der Abschaltung des SDH-Netzes inkl. der 1850er SDH-Plattform gegenüber der Telekom Deutschland GmbH eröffnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2c-20/023 geführt.
Mit Schreiben vom 02.02.2021 hat die Telekom Deutschland GmbH eine Zusatzvereinbarung zu den Standardverträgen / Verträgen über die auf der 1850er SDH-Plattform basierenden Produkte vorgelegt, in der die Rahmenbedingungen über die Produkttransformation im Zusammenhang mit der Einstellung der Legacy-Produkte geregelt sind.
Die vorgelegte Zusatzvereinbarung wird hiermit veröffentlicht.
Die öffentliche Fassung der Verfahrensunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden den Verfahrensbeteiligten zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Bereichsordner BK2c-20-023 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de auf der Seite der Beschlusskammer 2 unter „Aktuelles“, Aktuelle Mitteilungen der Beschlusskammer 2. Sollte Ihnen die Registrierung nicht möglich sein, bitten wir Sie um eine diesbezügliche Rückmeldung.
Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen. Etwaige Stellungnahmen können bis zum 01.03.2021 auf dem Postweg an die
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de
jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-20/023.
Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt ist, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und insoweit unverändert veröffentlich werden kann, vgl. § 136 TKG.
Sollten in Ihrer Stellungnahme personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Tele-fonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteil) enthalten sein, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung (schriftlich oder in elektronischer Form) des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen und mitvorzulegen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.
Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 wurde anberaumt für den 17.03.2021, 10:00 Uhr. Sie wird auf Grund der COVID-19-Pandemielage als Online-Konsultation durchgeführt. Die Beschlusskammer beabsichtigt, das Einverständnis der Verfahrensbeteiligten vorausgesetzt, anstelle einer Online-Konsultation eine Videokonferenz durchzuführen. Die dazu erforderlichen Einwahlmöglichkeiten sowie ggfs. weitere Details zur Durchführung werden zeitnah auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter „Termine der Beschlusskammern“ veröffentlicht.
Anlagen
Zusatzvereinbarung Produkttransformation (pdf / 115 KB)
Zusatzvereinbarung Produkttransformation inkl. Anhang 1_16.04.2021 (pdf / 751 KB)
Erläuterung Zusatzvereinbarung Produkttransformation_geschwärzt (pdf / 1 MB)
Unterlage zum Termin (pdf / 349 KB)
Präsentation Produktwechsel Übertragungswege Stand 31.03.2021 (zip / 1 MB)
BK2c-20/023
Stand: 16.04.2021