BK2-20-021 Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
Entgeltregulierung
Mietleitungen

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Veröffentlichung eines geänderten Beschlussentwurfes im Rahmen des Konsultationsverfahrens in dem Verwaltungsverfahren BK2a 20/021 aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der laufenden Überlassungsentgelte der Carrier-Festverbindungen CFV Ethernet 2.0 20 Mbit/s nicht upgradefähig ab dem 30.06.2020

Es wird bekanntgegeben, dass das nationale Konsultationsverfahren in o.g. Verfahren bis zum 25.11.2020 verlängert wird.

Nach Prüfung der Stellungnahme der Antragstellerin im Konsultationsverfahren hat die Beschlusskammer eine Inkonsistenz zwischen dem gem. § 34 Abs. 3 TKG für das Jahr 2020 vorgelegten Gesamtkostennachweis und dem Invest-Tool, auf welchem die Entgeltkalkulation basiert, festgestellt. Die Beschlusskammer hat den Konsultationsentwurf dahingehend überarbeitet und in diesem Zusammenhang weitergehende Auskunftsersuchen an die Antragstellerin gerichtet. Die mit der Beseitigung der Inkonsistenz verbundene Korrektur führt zu einer Erhöhung der zum 30.09.2020 konsultierten Entgelte für die Anschlussvarianten 20M Customer Sited.

Die Änderung der konsultierten Entgelte sowie der diesbezüglich in Teilen abgeänderte Konsultationsentwurf sind im Amtsblatt vom 11.11.2020 veröffentlicht und können im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitliche Informationsstelle eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Die entsprechenden Änderungen im Konsultationsentwurf sind grau unterlegt.

Etwaige Stellungnahmen können auf dem Postweg an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de

jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-20/021 gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 I 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlich werden.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine öffentliche Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, vgl. § 136 TKG.

Sollten in Ihrer Stellungnahme personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteil) enthalten sein, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung (schriftlich oder in elektronischer Form) des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen und mitvorzulegen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Das Konsultationsverfahren endet damit am 25.11.2020.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
BK2-20-021_Abgeänderter_Konsultationsentwurf (pdf / 2 MB)

BK 2a-20/021

Konsultation

Stand: 11.11.2020

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