BK2-20-020 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;

Entgeltgenehmigungsantrag der Telekom Deutschland GmbH vom 30.06.2020 für Carrier-Festverbindungen (CFV)-Ethernet over SDH, Überlassungsentgelte Kollokationszuführung ab 01.01.2021

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 30.06.2020 den o.g. Entgeltantrag gestellt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2a-20/020 geführt.

Die Beschlusskammer entscheidet im Regelfall auf Grund einer öffentlichen mündlichen Verhandlung.

Mit Zustimmung aller Beteiligten kann hierauf verzichtet werden. Derzeit ist noch keine mündliche Verhandlung terminiert. Soweit eine Verhandlung stattfindet, wird darüber auf der Internetseite unter Beschlusskammern – Beschlusskammer 2 – Aktuelles – aktuelle Anträge informiert.

Die öffentliche mündliche Verhandlung wird ersatzweise als Online-Konsultation durchgeführt (§ 5 Abs. 2 PlanSiG).

Personen, die als Teil der Öffentlichkeit an der Konsultation teilnehmen wollen, können einen Zugang zur Beobachtung der Online-Konsultation beantragen. Entsprechende Anträge sind bis zum 20.07.2020 elektronisch zu richten an BK2.-Postfach@BNetzA.de jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-20/020.

Personen oder Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung berührt werden, können die Beiladung zum Verfahren beantragen. Entsprechende Anträge sind bis zum 10.07.2020 zu richten an

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de
jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-20/020.

Im Beiladungsantrag ist zu begründen, warum die Interessen des Beiladungspetenten durch die Entscheidung erheblich berührt werden.

Es ist auch anzugeben, ob Einverständnis mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren besteht (Verzicht auf eine mündliche Verhandlung). Nichtäußerung wird als Verzicht auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gewertet.

Für den Fall, dass auf die Durchführung einer öffentlich-mündlichen Verhandlung nicht verzichtet wird, ist auch anzugeben, ob Einverständnis mit einer Ersetzung der Online-Konsultation durch eine Telefon- und Videokonferenz besteht (§ 5 Abs. 5 PlanSiG). Nichtäußerung wird als Verzicht auf die Durchführung einer Online-Konsultation und Einverständnis zur Durchführung einer Telefon- und Videokonferenz gewertet.

Beteiligte werden, soweit Stellungnahmen zum Verfahren beabsichtigt sind, gebeten diese bis zum 20.07.2020 abzugeben. Etwaige Stellungnahmen können auf dem Postweg an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de
jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-20/020

gesendet werden.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt ist, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und insoweit unverändert veröffentlich werden kann, vgl. § 136 TKG.

Sollten in Ihrer Stellungnahme personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteil) enthalten sein, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung (schriftlich oder in elektronischer Form) des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen und mitvorzulegen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Der Akteninhalt – mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – kann durch Verfahrensbeteiligte elektronisch eingesehen und heruntergeladen werden über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Bereichsordner BK2a-20/020. Für die Nutzung ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Diese wird von der Geschäftsstelle der Beschlusskammern vorgenommen, die sie unter BK.Service@bnetza.de bzw. unter den Rufnummern 0228/14-4714 und 0228/14-4702 erreichen. Sollte Ihr Unternehmen / Ihr Verband bereits registriert sein, entfällt eine erneute Registrierung für den jeweiligen Nutzer. Sobald die Beschlusskammer Ihr Unternehmen / Ihren Verband zu dem konkreten Beschlusskammerverfahren beigeladen hat, erfolgt die Freigabe des entsprechenden Verfahrensordners. Der Nutzer kann dann auf sämtliche dort bereits abgelegten und zukünftig eingestellten Dokumente zugreifen. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter Beschlusskammern – Beschlusskammer 2 – Aktuelles. Sollte Ihnen die Registrierung nicht möglich sein, bitten wir Sie um eine diesbezügliche Rückmeldung.

Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien zu diesem Verfahren ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.
Die 10-wöchige Regelfrist endet gem. § 31 Abs. 3 Satz 2 TKG am 08.09.2020.

Anlagen
Antrag (pdf / 497 KB)
Anlage 1 (PDF / 6 MB)
Anlage 2 (pdf / 44 KB)
Kostennachweis (pdf / 2 MB)

BK2a-20/020

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Entscheidung

Stand: 02.07.2020

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