BK2-20-018
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Öffentlicher Telefondienst
Einstellung des Verfahrens wegen nachträglicher Regulierung des Endkundenportierungsentgelts im Mobilfunkbereich gemäß §§ 46 Abs. 5 Satz 1 und 3, 38 Abs.2 - 4 TKG gegenüber der Lycamobile Germany GmbH
Das am 19.02.2020 gegenüber der Lycamobile Germany GmbH eingeleitete Verfahren wegen nachträglicher Regulierung des Portierungsentgelts im Mobilfunkbereich gemäß §§ 46 Abs. 5 Satz 1 und 3, 38 Abs. 2-4 TKG, Az. BK2d-20/018 wurde am 08.04.2020 eingestellt, da das Unternehmen sein Entgelt freiwillig auf die von der Beschlusskammer als zulässig anerkannte Obergrenze angepasst hat.
BK2d-20/018
Stand: 15.04.2020