BK2-20-018 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Öffentlicher Telefondienst

Einstellung des Verfahrens wegen nachträglicher Regulierung des Endkundenportierungsentgelts im Mobilfunkbereich gemäß §§ 46 Abs. 5 Satz 1 und 3, 38 Abs.2 - 4 TKG gegenüber der Lycamobile Germany GmbH

Das am 19.02.2020 gegenüber der Lycamobile Germany GmbH eingeleitete Verfahren wegen nachträglicher Regulierung des Portierungsentgelts im Mobilfunkbereich gemäß §§ 46 Abs. 5 Satz 1 und 3, 38 Abs. 2-4 TKG, Az. BK2d-20/018 wurde am 08.04.2020 eingestellt, da das Unternehmen sein Entgelt freiwillig auf die von der Beschlusskammer als zulässig anerkannte Obergrenze angepasst hat.


BK2d-20/018

Stand: 15.04.2020

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