BK2-20-008 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Öffentlicher Telefondienst

Einleitung eines Verfahrens wegen nachträglicher Regulierung des Endkundenportierungsentgelts im Mobilfunkbereich gegenüber der 1&1 Telecom GmbH gemäß §§ 46 Abs. 5 Satz 1 und 3, 38 Abs.2 - 4 TKG

Die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat mit Datum vom 19.02.2020 unter dem Aktenzeichen BK2d-20/008 ein Verfahren wegen nachträglicher Regulierung des Portierungsentgelts im Mobilfunkbereich gemäß §§ 46 Abs. 5 Satz 1 und 3, 38 Abs. 2-4 TKG gegenüber

der 1&1 Telecom GmbH, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur (Betroffene)

eingeleitet.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 ist für den 16.03.2020, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

Der neue Termin zur öffentlich-mündlichen Verhandlung betreffend die Höhe der Portierungsentgelte im Mobilfunk auf Endkundenebene in dem Verfahren, BK2d-20-008, 1&1 Telecom GmbH findet am 09.04.2020 um 10.00 Uhr vor der Beschlusskammer 2 statt. Es handelt sich um den Ersatztermin für den wegen der Corona-Pandemie aufgehobenen ursprünglichen Termin vom 16.03.2020. Aufgrund der weiterhin bestehenden Pandemielage wird die mündliche Verhandlung im Rahmen einer Web-Ex-Konferenzschaltung durchgeführt. Dabei ist grundsätzlich sowohl eine Teilnahme über Video als auch mittels Telefonzuschaltung möglich. Für die Videoteilnahme bedarf es der Verwendung des Plug-Ins von Web-EX. Für die Teilnahme mittels Telefon sind keine weiteren Voraussetzungen erforderlich. Die Verfahrensbeteiligten sind bereits gesondert unterrichtet worden. Die Einwahldaten für die öffentlich mündliche Verhandlung lauten wie folgt:

Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 145 591 321


Meeting Passwort: xcFvRr2g5q6


Donnerstag, 9. April 2020


10:00 | (UTC+02:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien | 3 Stunden


Meeting beitreten <https://bundesnetzagentur.webex.com/bundesnetzagentur/j.php?MTID=m87884121e65c70a60b42ebe3e9b7c598>


Über Telefon beitreten

Tippen Sie hier für die Einwahl über ein mobiles Gerät (nur für Teilnehmer)

+49-6196-7819736 <tel:%2B49-6196-7819736,,*01*145591321%23%23*01*> Germany Toll



Globale Einwahlnummern <https://bundesnetzagentur.webex.com/bundesnetzagentur/globalcallin.php?MTID=m3c515e29c39ffa6b6d80994ee3af4fbc>


Über Videogerät oder -anwendung beitreten

Wählen Sie 145591321@bundesnetzagentur.webex.com <mailto:145591321@bundesnetzagentur.webex.com>


Sie können auch 62.109.219.4 wählen und Ihre Meeting-Nummer eingeben.


Mit Microsoft Lync oder Microsoft Skype for Business beitreten

Wählen Sie 145591321.bundesnetzagentur@lync.webex.com <mailto:145591321.bundesnetzagentur@lync.webex.com>


Benötigen Sie Hilfe? Gehen Sie zu http://help.webex.com <http://help.webex.com>


Stellungnahmen werden bis zum 11.03.2020 erbeten.

Etwaige Stellungnahmen können auf dem Postweg an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de

jeweils unter dem oben genannten Aktenzeichen gesendet werden.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt ist, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und insoweit unverändert veröffentlich werden kann, vgl. § 136 TKG

Sollten in Ihrer Stellungnahme personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Tele-fonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteil) enthalten sein, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung (schriftlich oder in elektronischer Form) des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen und mitvorzulegen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Die gem. § 38 Abs. 3 vorgesehene zweimonatige Verfahrensfrist endet am 20.04.2020.

BK2d-20/008

Stand: 20.02.2020

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