BK2-19-033 Nationale Konsultationen
Entgeltregulierung
Mietleitungen

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S. 1 TKG;

Veröffentlichung eines Konsultationsentwurfs einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Carrier-Festverbindungen (CFV Ethernet 2.0 rückwirkend ab dem 29.07.2019)

Gemäß §§ 13 Abs. 1, § 12 Abs. 1 i.V.m. § 35 und § 31 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 TKG i.V.m. § 5 TKG wird hiermit der Konsultationsentwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Carrier-Festverbindungen (CFV Ethernet 2.0 rückwirkend ab dem 29.07.2019) veröffentlicht.

Etwaige Stellungnahmen können auf dem Postweg an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de

jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-19/033 gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 I 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlich werden.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt ist, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und insoweit unverändert veröffentlich werden kann, vgl. § 136 TKG.

Sollten in Ihrer Stellungnahme personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteil) enthalten sein, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung (schriftlich oder in elektronischer Form) des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen und mitvorzulegen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Das Konsultationsverfahren beginnt am 19.02.2020 und endet am 18.03.2020.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Anlage
BK2-19/033_Konsultationsentwurf (pdf / 3 MB)
BK2-19/033_Konsultationsentwurf_geänderter Tenor (pdf / 2 MB)

Es wird vorab bekanntgegeben, dass das nationale Konsultationsverfahren in o.g. Verfahren um eine Woche, d.h. bis zum 25.03.2020 verlängert wird. Nach nochmaliger Überprüfung der Entgeltberechnung ist aufgefallen, dass vereinzelt erfolgte Anpassungen bei den Abschreibungsdauern sowie bei der Bewertung der Tagesneupreise einzelner Anlagen aufgrund eines Übertragungsfehlers nicht in die weitere Berechnung eingeflossen sind.

Daraus resultiert im Wesentlichen eine Absenkung der upgrade-fähigen Anschlussentgelte in den Segmenten „Short Range“ und „Backbone Regio“ sowie eine Absenkung bei sämtlichen Verbindungsentgelten. Die Änderungen betreffen allein die in nachfolgendem Tenor enthaltenen Entgelthöhen. Im Begründungstext des Beschlusses sowie in den in der Verfahrensakte enthaltenden Unterlagen sind die richtigen Zahlen genannt.

Es ist beabsichtigt, die Verlängerung des Konsultationsverfahrens im nächsten Amtsblatt zu veröffentlichen.

BK 2a-19/033

Antrag

Stand: 19.02.2020

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