BK2-19-033 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Carrier-Festverbindungen (CFV Ethernet 2.0 rückwirkend ab dem 29.07.2019) 

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 22.11.2019 einen Entgeltgenehmigungsantrag für Entgelte für die jährliche Überlassung des Anschlusses, die jährliche Überlassung der Verbindung, die einmalige Bereitstellung und für Zusatzleistungen für Carrier-Festverbindungen (CFV Ethernet 2.0) gestellt. 

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2a-19/033 geführt. 

Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wurde bestimmt auf den 09.01.2020, 10:00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10.

Ihnen wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 03.01.2020 gegeben. Etwaige Stellungnahmen können auf dem Postweg an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de

jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-19/033 gesendet werden.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt ist, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und insoweit unverändert veröffentlich werden kann, vgl. § 136 TKG.

Sollten in Ihrer Stellungnahme personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteil) enthalten sein, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung (schriftlich oder in elektronischer Form) des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen und mitvorzulegen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden Ihnen zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Bereichsordner BK2a-19/033 bereitgestellt. Für die Nutzung ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Diese wird von der Geschäftsstelle der Beschlusskammern vorgenommen, die sie unter BK.Service@bnetza.de bzw. unter den Rufnummern  0228/14-4714 und 0228/14-4702 erreichen. Sollte Ihr Unternehmen/ Ihr Verband bereits registriert sein, entfällt eine erneute Registrierung für den jeweiligen Nutzer. Sobald die Beschlusskammer Ihr Unternehmen/ Ihren Verband zu dem konkreten Beschlusskammerverfahren beigeladen hat, erfolgt die Freigabe des entsprechenden Verfahrensordners. Der Nutzer kann dann auf sämtliche dort bereits abgelegten und zukünftig eingestellten Dokumente zugreifen. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter  www.bundesnetzagentur.de <http://www.bundesnetzagentur.de>  auf der Seite der Beschlusskammer 2 unter „Aktuelles“. Sollte Ihnen die Registrierung nicht möglich sein, bitten wir Sie um eine diesbezügliche Rückmeldung.

Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien zu diesem Verfahren ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen."

Die 10-wöchige Regelfrist endet gem. § 31 Abs. 3 Satz 2 TKG am 31.01.2020. Im Anschluss daran erfolgt die nationale Konsultation und die Konsolidierung.

Anlagen
Antragsschreiben nebst Anlagen (Öffentliche Fassung) (PDF / 36 MB)
Kostennachweis (Öffentliche Fassung) (PDF / 61 MB)

BK 2a-19/033

Konsultation

Entscheidung

Stand: 28.11.2019

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