BK2-19-032
Einheitliche Informationsstelle
Missbrauchsverfahren § 42 TKG
TKG § 42 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 5 TKG; Antrag des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten, der BT (Germany) GmbH & Co. oHG, Colt Technology Services GmbH, ecotel communication ag, envoa TEL GmbH, EWE TEL GmbH, HL komm Telekomunikations GmbH, Plusnet GmbH und Vodafone GmbH auf Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gegen die Telekom Deutschland GmbH
Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten und die BT (Germany) GmbH & Co. oHG, Colt Technology Services GmbH, ecotel communication ag, envoa TEL GmbH, EWE TEL GmbH, HL komm Telekomunikations GmbH, Plusnet GmbH und Vodafone GmbH haben mit Schriftsatz vom 25.10.2019 einen Antrag auf Einleitung eines Missbrauchsverfahrens wegen erheblicher Verzögerungen in der Bereitstellung der in der Regulierungsverfügung für Markt Nr. 4 zugangsregulierten Produkte gegen die Telekom Deutschland GmbH gestellt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2c-19/032 geführt.
Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wurde bestimmt auf den 15.01.2020, 10:00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10.
Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden Ihnen zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Bereichsordner BK2c-19/032 bereitgestellt. Für die Nutzung ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Diese wird von der Geschäftsstelle der Beschlusskammern vorgenommen, die sie unter BK.Service@bnetza.de bzw. unter den Rufnummern 0228/14-4714 und 0228/14-4702 erreichen. Sollte Ihr Unternehmen/ Ihr Verband bereits registriert sein, entfällt eine erneute Registrierung für den jeweiligen Nutzer. Sobald die Beschlusskammer Ihr Unternehmen/ Ihren Verband zu dem konkreten Beschlusskammerverfahren beigeladen hat, erfolgt die Freigabe des entsprechenden Verfahrensordners. Der Nutzer kann dann auf sämtliche dort bereits abgelegten und zukünftig eingestellten Dokumente zugreifen. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bundesnetzagentur.de auf der Seite der Beschlusskammer 2 unter „Aktuelles“. Sollte Ihnen die Registrierung nicht möglich sein, bitten wir Sie um eine diesbezügliche Rückmeldung.
Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien zu diesem Verfahren ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.
Etwaige Stellungnahmen können auf dem Postweg an die
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
oder elektronisch an bk2.-postfach@bnetza.de
jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2c-19/032 gesendet werden.
Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt ist, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und insoweit unverändert veröffentlich werden kann, vgl. § 136 TKG.
Sollten in Ihrer Stellungnahme personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteil) enthalten sein, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung (schriftlich oder in elektronischer Form) des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen und mitvorzulegen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.
Die viermonatige Verfahrensfrist endet am 25.02.2020.
Hinweis: Die Verfahrensfrist wurde bis zum 25.04.2020 verlängert.
Hinweis: Die Verfahrensfrist wurde erneut verlängert bis zum 25.06.2020.
Hinweis: Die Verfahrensfrist wurde erneut verlängert bis zum 31.08.2020.
Anlage
2019-10-25 von VATM (Beschwerde VATM ohne BuG 25.10.2019) (pdf / 3 MB)
BK 2c-19/032
Stand: 05.11.2019