BK2-19-027 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichem Telefonnetz (Mobilfunk)

TKG §§ 46 Abs. 5, 38 Abs. 2 bis 4 TKG;
Nachträgliche Regulierung von Entgelten für die Rufnummernportierung auf Vorleistungsebene im Mobilfunkbereich

Die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat am 16.10.2019 ein Verfahren der nachträglichen Regulierung gemäß §§ 46 Abs. 5, 38 Abs. 2 bis 4 TKG gegen die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG wegen Portierungsentgelten auf Vorleistungsebene im Mobilfunkbereich eröffnet.

Die öffentliche mündliche Verhandlung ist für den 14.11.2019, um 10:00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Haus 2, Raum 0.50, terminiert worden.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2d-19/027 geführt.

Die Beschlusskammer entscheidet innerhalb der zweimonatigen Verfahrensfrist. Diese endet am 16.12.2019.

Die öffentliche Fassung der Verfahrensunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Bereichsordner BK2d-19/027 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Diese wird von der Geschäftsstelle der Beschlusskammern vorgenommen, die sie unter BK.Service@bnetza.de bzw. unter den Rufnummern 0228/14-4714 und 0228/14-4702 erreichen. Sollte Ihr Unternehmen/ Ihr Verband bereits registriert sein, entfällt eine erneute Registrierung für den jeweiligen Nutzer. Sobald die Beiladung durch die Beschlusskammer erfolgt ist, erfolgt die Freigabe des entsprechenden Verfahrensordners. Der Nutzer kann dann auf sämtliche dort bereits abgelegten und zukünftig eingestellten Dokumente zugreifen. Ausführliche Informationen hierzu sind verfügbar unter www.bundesnetzagentur.de auf der Seite der Beschlusskammer 2 unter „Aktuelles“. Sollte die Registrierung nicht möglich sein, bitten wir um eine diesbezügliche Rückmeldung.

Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien zu diesem Verfahren ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

Die Verfahrensunterlagen können auch weiterhin – mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Etwaige Stellungnahmen können auf dem Postweg an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an bk2.-postfach@bnetza.de

jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2d-19/027 gesendet werden.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt ist, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und insoweit unverändert veröffentlich werden kann, vgl. § 136 TKG.

Sollten in Ihrer Stellungnahme personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteil) enthalten sein, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung (schriftlich oder in elektronischer Form) des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen und mitvorzulegen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Die Unterlagen können außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter der o.g. Telefonnummer angefordert werden.

BK2d-19/027

Entscheidung

Stand: 17.10.2019

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