BK2-19-025 Nationale Konsultationen
Regulierungsverfügung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5;

Veröffentlichung des Konsultationsentwurfs einer Regulierungsverfügung im Bereich Endkundenmarkt für den Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt Nr. 1 der Empfehlung 2007/879/EG) betreffend die Telekom Deutschland GmbH

Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG wird hiermit der Konsultationsentwurf einer Regulierungsverfügung im Bereich Endkundenmarkt für den Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt Nr. 1 der Empfehlung 2007/879/EG) veröffentlicht. Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i.V.m. § 5 TKG wird hiermit der Konsultationsentwurf einer Regulierungsverfügung im Bereich Endkundenmarkt für den Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt Nr. 1 der Empfehlung 2007/879/EG) veröffentlicht.

Der gegenständliche Entwurf der Regulierungsverfügung basiert auf dem von der Präsidentenkammer im Amtsblatt Nr. 13/2019 der Bundesnetzagentur als Mitteilung Nr. 395/2019 veröffentlichten Konsultationsentwurf nach § 12 Abs. 1 TKG zur Marktdefinition und Marktanalyse betreffend den Endkundenmarkt 'Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten' (Markt Nr. 1 der Märkte-Empfehlung 2007).

Etwaige Stellungnahmen können auf dem Postweg an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de

jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2c-19/025 gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergebnis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 I 2 TKG im Internet der Bundesnetzagentur veröffentlich werden.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine öffentliche Fassung beigefügt ist, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält und insoweit unverändert veröffentlich werden kann, vgl. § 136 TKG.

Sollten in Ihrer Stellungnahme personenbezogene Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteil) enthalten sein, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es der einsendenden Stelle obliegt, entweder eine Einwilligung (schriftlich oder in elektronischer Form) des/der Betroffenen in die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten einzuholen und mitvorzulegen oder die personenbezogenen Daten in der zu veröffentlichenden Fassung zu schwärzen.

Das Konsultationsverfahren beginnt am 16.10.2019 und endet am 30.10.2019.

Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.

Auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung hat die Telekom Deutschland GmbH verzichtet. Auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung hat die Telekom Deutschland GmbH verzichtet.

Anlage
BK2-19/025_Konsulationsentwurf


BK2c-19/025

Stand: 16.10.2019

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