BK2-19-025
Einheitliche Informationsstelle
Regulierungsverfügung
Veröffentlichung einer Regulierungsverfügung im Bereich Endkundenmarkt für den Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt Nr. 1 der Empfehlung 2007/879/EG) betreffend die Telekom Deutschland GmbH
Nachfolgend wird gemäß § 26 i.V.m. § 5 TKG eine Regulierungsverfügung im Bereich Endkundenmarkt für den Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten (Markt Nr. 1 der Empfehlung 2007/879/EG) betreffend die Telekom Deutschland GmbH veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur hat nachfolgende Regulierungsverfügung am 10.12.2019 beschlossen und der Telekom Deutschland GmbH am 11.12.2019 zugestellt.
Anlagen
Festlegung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur für den Markt 1 der Märkte - Empfehlung der EU – Kommission (pdf / 1 MB)
Zusammenfassung Stellungnahmen (pdf / 124 KB)
BK 2c-19/025
Beschluss Regulierungsverfügung M1 (pdf, 122 KB)
Stand: 18.12.2019