BK2-19-022 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Mietleitungen

§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 Satz 1 TKG;

Entgeltgenehmigungsantrag der Telekom Deutschland GmbH vom 31.07.2019 für die laufenden Überlassungsentgelte der Carrier-Festverbindungen CFV- SDH ab 01.01.2020

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 31.07.2019 den o. g. Entgeltantrag gestellt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2a-19/022 geführt.

Etwaige Stellungnahmen können auf dem Postweg an die

Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 2
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder elektronisch an BK2.-Postfach@BNetzA.de

jeweils unter Angabe des Aktenzeichens BK2a-19/022 gesendet werden.

Sofern Ihre Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, fügen Sie bitte eine öffentliche Fassung Ihrer Stellungnahme ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei. Wenn Sie keine öffentliche Fassung beifügen, wird davon ausgegangen, dass Ihre Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält, vgl. § 136 TKG.

Sollten in Ihrer Stellungnahme ferner personenbezogene Daten enthalten sein, wird darum gebeten, entweder eine schriftliche (bzw. elektronisch erfolgende) Einwilligung zur Offenlegung von demjenigen vorzulegen, dessen personenbezogenen Daten enthalten sind. Sofern eine solche Einwilligung nicht erteilt wird, wird gebeten, die personenbezogenen Daten ebenfalls zu schwärzen.

Die öffentliche Fassung der Antragsunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden Ihnen zum elektronischen Abruf (Herunterladen) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Bereichsordner BK2-19-022 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter Verfahren zu Beiladungen.

Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen.

Der Termin für die öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur wurde bestimmt auf den 06.09.2019, 10:00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10. Die 10-wöchige Verfahrensfrist endet am 09.10.2019.

Anlage
BK2-19/022_Antrag_Telekom (pdf / 2 MB)
BK2-19/022_Anlage1_CFV (pdf / 284 KB)
BK2-19/022_Beilage1_CFV (pdf / 76 KB)
BK2-19/022_Druckmappe_geschwärzt (pdf / 4 MB)

BK2a-19/022

Entscheidung

Zur Konsultation

Stand: 06.08.2019

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