BK2-19-021 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

TKG §§ 46 Abs. 5, 38 Abs. 2 bis 4 TKG

Nachträgliche Regulierung von Entgelten für die Rufnummernportierung auf Vorleistungsebene im Mobilfunkbereich

Die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat am 25.07.2019 ein Verfahren der nachträglichen Regulierung gemäß §§ 46 Abs. 5, 38 Abs. 2 bis 4 TKG gegen die Vodafone GmbH wegen Portierungsentgelten auf Vorleistungsebene im Mobilfunkbereich eröffnet.

Die öffentliche mündliche Verhandlung ist für den 26.08.2019, um 10:00 Uhr im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Raum 0.10, terminiert worden.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK2d-19/021 geführt.

Die zweimonatige Verfahrensfrist endet am 26.09.2019.

Die öffentliche Fassung der Verfahrensunterlagen sowie die im Verfahren abgegebenen öffentlichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten werden zum elektronischen Abruf (Herunter-laden) über die Dokumenten-Austauschplattform „Geschlossene Benutzergruppe“ (GBG) im Bereichsordner BK2d-19/021 bereitgestellt. Für die Nutzung der GBG ist eine einmalige Registrierung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Diese wird von der Geschäftsstelle der Beschlusskammern vorgenommen, die sie unter BK.Service@bnetza.de bzw. unter den Rufnummern 0228/14-4714 und 0228/14-4702 erreichen. Sollte Ihr Unternehmen / Ihr Verband bereits registriert sein, entfällt eine erneute Registrierung für den jeweiligen Nutzer. Sobald die Beiladung durch die Beschlusskammer erfolgt ist, erfolgt die Freigabe des entsprechenden Verfahrensordners. Der Nutzer kann dann auf sämtliche dort bereits abgelegten und zukünftig eingestellten Dokumente zugreifen. Ausführliche Informationen hierzu sind verfügbar unter www.bundesnetzagentur.de auf der Seite der Beschlusskammer 2 unter „Aktuelles“. Sollte die Registrierung nicht möglich sein, bitten wir um eine diesbezügliche Rückmeldung.

Sofern Sie als Nutzer registriert sind, können Sie die Dateien zu diesem Verfahren ab sofort und bis ca. 6 Wochen nach Beendigung des Verfahrens einsehen bzw. herunterladen

Die Verfahrensunterlagen können auch weiterhin – mit Ausnahme der Betriebs – und Geschäftsgeheimnisse – in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger tele-fonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Die Unterlagen können außerdem gegen Kostenerstattung bei der Geschäftsstelle der Beschlusskammern der Bundesnetzagentur unter der o.g. Telefonnummer angefordert werden.

BK2d-19/021

Entscheidung

Stand: 29.07.2019

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